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Am 4. Juni 1949, zwei Wochen nach Inkrafttreten des Grundgesetzes, heiratet die Bremerin Wilma Helmers den ehemaligen Zwangsarbeiter Oleksa Szwajka, der 1942 mit 19 Jahren von den Nazis aus Galizien nach Bremen verschleppt worden war und schwer lungenkrank überlebt hat.
6 Wochen nach der Hochzeit entziehen Bremer Behörden Wilma Szwajka aufgrund des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913 die deutsche Staatsangehörigkeit. Über 40 Jahre muss die Familie (Oleksa, Wilma und ihre drei Kinder) staatenlos leben. Regelmäßig muss sie zur Ausländerpolizei, um ihre Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern und bestätigen zu lassen, dass „das Leben der Frau B. keinen Anlaß zu Beschwerden“ gibt.
Erst 1986 erklärt sich ein Anwalt bereit, sie zu vertreten: der 31 Jahre alte Bernhard Docke aus der Kanzlei Heinrich Hannover. 1991 entscheidet das Verwaltungsgericht endlich, dass das Vorgehen der Behörden rechtswidrig war und Wilma Szwajka ihre deutsche Staatsangehörigkeit nie verloren hat. 1993 übergibt Bürgermeister Wedemeier Oleksa Szwajka die Einbürgerungsurkunde und bittet im Namen Bremens um Entschuldigung für erlittenes Unrecht.